17 W 53/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-18, 17 W 53/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 53/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-18
Aktenzeichen: 17 W 53/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0418.17W53.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln - 22 O 465/06 - vom 13. November 2007 unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 31. Oktober 2007 - 2 U 29/07 - sind von der Klägerin an die Beklagten 2.195,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 9. November 2007 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %.
Die Gerichtsgebühr wird auf 1/2 ermäßigt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.693,60 €
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