81 Ss 189/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-11, 81 Ss 189/07
Oberlandesgericht Köln, 2008-04-11, 81 Ss 189/07
81 Ss 189/07Obergericht11.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 189/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-11
Aktenzeichen: 81 Ss 189/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0411.81SS189.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird
a) im Schuldspruch, soweit Verurteilung wegen Urkundenfälschung (Fall 4) erfolgt ist, und
b) wegen der hierfür verhängten Einzelstrafe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe
mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammmer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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