4 U 1/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-04, 4 U 1/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 1/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-04
Aktenzeichen: 4 U 1/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0404.4U1.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Senats die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Der Senat beabsichtigt daher, die Berufung gemäß § 523 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses hierzu Stellung zu nehmen.
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