Oberlandesgericht Köln, 2008-04-03, 14 UF 72/07

14 UF 72/07Obergericht03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 72/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: 14 UF 72/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0403.14UF72.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die befristete Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom 22.03.2007 (14 F 169/04) teilweise abgeändert.

Die Herausgabeanordnung hinsichtlich der im Rubrum unter 2. bis 16. genannten Kinder wird aufgehoben.

Das Verbleiben der unter Ziffer 1. genannten Kinder bei den Antragsgegnern wird an-geordnet.

Im Übrigen wird die befristete Beschwerde der Antragsgegner zurückgewiesen.

Im Beschwerdeverfahren angefallene außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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