14 UF 72/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-03, 14 UF 72/07
Oberlandesgericht Köln, 2008-04-03, 14 UF 72/07
14 UF 72/07Obergericht03.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 72/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-03
Aktenzeichen: 14 UF 72/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0403.14UF72.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die befristete Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom 22.03.2007 (14 F 169/04) teilweise abgeändert.
Die Herausgabeanordnung hinsichtlich der im Rubrum unter 2. bis 16. genannten Kinder wird aufgehoben.
Das Verbleiben der unter Ziffer 1. genannten Kinder bei den Antragsgegnern wird an-geordnet.
Im Übrigen wird die befristete Beschwerde der Antragsgegner zurückgewiesen.
Im Beschwerdeverfahren angefallene außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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