Oberlandesgericht Köln, 2008-04-02, 17 W 27/08

17 W 27/08Obergericht02.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 27/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-02

Aktenzeichen: 17 W 27/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0402.17W27.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers am Landgericht Köln vom 28.06.2007 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Teilanerkenntnis- und Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 26.04.2007 sind von der Beklagten Euro 1.542,10

(Euro eintausendfünfhundertzweiundvierzig 10/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.06.2007 an den Kläger zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 315,90 Euro.

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