2 W 16/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-03-25, 2 W 16/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 16/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-25
Aktenzeichen: 2 W 16/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0325.2W16.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 1. Februar 2008 wird der unter den Daten vom „15.01.2007“ und „08.01.2008“ ergangene, dem Verfahrensbevollmächtigten des Beklagten am 21. Januar 2008 zugestellte Beschluß des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 248/04 - im Kostenpunkt sowie insoweit aufgehoben, als das Landgericht in jenem Beschluß „gegen die Schuldnerpartei“ ein Zwangsgeld festgesetzt hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Klägerin vom 5. Dezember 2007 auf Festsetzung eines Zwangsgeldes an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen wird.
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