Oberlandesgericht Köln, 2008-03-20, 18 U 98/07

18 U 98/07Obergericht20.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 98/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-20

Aktenzeichen: 18 U 98/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0320.18U98.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.5.2007 verkündete Urteil der

  1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 121/06 - aufge-hoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Aachen zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der erstinstanzlichen Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 3.300 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 80.000 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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