6 W 21/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-03-12, 6 W 21/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 21/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 6 W 21/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0312.6W21.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO § 890
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 139/07 SH I – vom 7.12.2007, durch den gegen sie wegen Verstoßes gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 24.5.2007 – 81 O 139/07 – ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 € festgesetzt worden ist, wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.
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