2 VA (Not) 14/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-29, 2 VA (Not) 14/07
Oberlandesgericht Köln, 2008-02-29, 2 VA (Not) 14/07
2 VA (Not) 14/07Obergericht29.02.2008
Regest
Die erneute Ausschreibung einer Notarstelle hat jedenfalls dann Vorrang vor der Aufforderung zur Bewerbung gemäß § 7 Abs. 7 BNotO, wenn konkrete Aussichten bestehen, dass sich geeignete Personen um die Stelle bewerben werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 VA (Not) 14/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-29
Aktenzeichen: 2 VA (Not) 14/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0229.2VA.NOT14.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Notarsenat
Normen: BNotO § 7 Abs. 7
Leitsätze
Die erneute Ausschreibung einer Notarstelle hat jedenfalls dann Vorrang vor der Aufforderung zur Bewerbung gemäß § 7 Abs. 7 BNotO, wenn konkrete Aussichten bestehen, dass sich geeignete Personen um die Stelle bewerben werden.
Tenor
Die Verfügung des Antragsgegners vom 13.06.2007 (Az. 3830 – ###) wird aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Auslagen des Antragstellers. Im übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre außergerichtlichen Auslagen selbst.
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