Oberlandesgericht Köln, 2008-02-27, 5 U 237/06

5 U 237/06Obergericht27.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 237/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-27

Aktenzeichen: 5 U 237/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0227.5U237.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.10.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 9 O 186/02 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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