4 UF 63/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-26, 4 UF 63/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 63/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 4 UF 63/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0226.4UF63.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. März 2007 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Eschweiler – 12 F 432/06 – wird zurückgewiesen.
II.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. März 2007 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Eschweiler – 12 F 432/06 – teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Trennungsunterhalt zu zahlen, und zwar
a) für die Zeit von Januar bis Dezember 2006 einen Betrag von 10.217,29 €
b) und ab Januar 2007 monatlich 1.784,49 €,
davon 211,49 € Krankenvorsorgeunterhalt.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage wird abgewiesen.
III.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin ein Fünftel und der Beklagte vier Fünftel; die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.