24 U 95/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-19, 24 U 95/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 95/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-19
Aktenzeichen: 24 U 95/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0219.24U95.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 13.06.2007 - 42 O 87/06 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwFn, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckFn Betrages leistet.
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