6 W 12/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-07, 6 W 12/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 12/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 6 W 12/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0207.6W12.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, §§ 3, 5; GG Art. 5 Abs. 1
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 29.01.2008 wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.01.2008 - 33 O 9/08 - teilweise abgeändert.
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Die Antragsgegnerin hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten – jeweils zu vollstrecken an dem persönlich haftenden Gesellschafter der Antragsgegnerin – zu unterlassen,
in Programmzeitschriften Spielfilme mit dem Hinweis „TV-PREMIERE“ anzu-kündigen und/oder zu bewerben, soweit diese Filme bereits zuvor im Pay-TV ausgestrahlt worden sind,
wenn dies geschieht wie nachstehend (in schwarzweiß) wiedergegeben:
a)
in der Ausgabe Nr. 26/2007 der Programmzeitschrift „U N“
pp.
b)
in der Ausgabe Nr. 51/2007 der Programmzeitschrift „U I T“
pp.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3.
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