4 U 21/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-01-15, 4 U 21/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 21/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-15
Aktenzeichen: 4 U 21/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0115.4U21.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom
-
Februar 2007 - 27 O 644/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.790,43 € nebst Zinsen in Höhe von 8% seit dem 16.12.2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des Schmerzensgeldantrages abgewiesen.
Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages zu 2 - bezifferter materieller Schadensersatzanspruch - dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 100% aller materiellen Schäden, die ihm aus dem Verkehrsunfall am 31.12.1995 bereits entstanden sind und noch entstehen, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Es wird zudem festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche künftigen immateriellen Schäden, die ihm aus dem Verkehrsunfall am 31.12.1995 noch entstehen, zu ersetzen, soweit Ansprü-che nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
II.
Die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz bleibt dem erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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