Oberlandesgericht Köln, 2008-01-15, 16 Wx 141/07

16 Wx 141/07Obergericht15.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 141/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-15

Aktenzeichen: 16 Wx 141/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0115.16WX141.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 10.04.2006 – 204 II 357/04 – und des Landgerichts Köln vom 07.05.2007 – 29 T 140/06 – abgeändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin - für die Wohnungseigentümergemeinschaft O-Straße 17 a-c, 19 und T-Straße 16-20, xxxxx L - 11.331,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2002 zu zahlen.

Der Antragsgegner hat die in allen Instanzen entstandenen Gerichtskosten zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 11.331,39 € festgesetzt.

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