Oberlandesgericht Köln, 2008-01-09, 11 U 116/07

11 U 116/07Obergericht09.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 116/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-09

Aktenzeichen: 11 U 116/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0109.11U116.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.06.2007 (18 O 617/06) wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.) Die Revision wird zugelassen.

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