2 U 110/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-28, 2 U 110/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 110/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-28
Aktenzeichen: 2 U 110/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1228.2U110.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers vom 25. Januar 2007 gegen das am 9. Januar 2007 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 89 O 30/06 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird nach Anhörung der Parteien in Übereinstimmung mit der Wertfestsetzung in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts auf insgesamt 108.233,56 € festgesetzt.
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