Oberlandesgericht Köln, 2007-12-13, 4 UF 93/07

4 UF 93/07Obergericht13.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 93/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-13

Aktenzeichen: 4 UF 93/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1213.4UF93.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Sorgerechtsentscheidung im Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 20.03.2007 – 49 F 226/04 – (Ziffer 3 des Urteilstenors), mit welcher das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder Z und B zur alleinigen Ausübung auf die Antragsgegnerin, die Kindesmutter, übertragen worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels der gemäß § 114 ZPO erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverteidigung gegen die Beschwerde des Antragstellers ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N in C bewilligt.

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