Oberlandesgericht Köln, 2007-12-07, 19 U 59/07

19 U 59/07Obergericht07.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 59/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-07

Aktenzeichen: 19 U 59/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1207.19U59.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.03.2007 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 79/06- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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