19 U 59/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-07, 19 U 59/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 59/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-07
Aktenzeichen: 19 U 59/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1207.19U59.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.03.2007 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 79/06- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.