Oberlandesgericht Köln, 2007-12-06, 2 Ws 643/07

2 Ws 643/07Obergericht06.12.2007

Regest

Ein vor dem Ermittlungsrichter bei der Verkündung des Haftbefehls abgegebenes glaubhaftes Geständnis kann ausreichende Grundlage für einen Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten nach § 56 f. Abs. 1 Nr. 1 StGB sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 643/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-06

Aktenzeichen: 2 Ws 643/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1206.2WS643.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Ein vor dem Ermittlungsrichter bei der Verkündung des Haftbefehls abgegebenes glaubhaftes Geständnis kann ausreichende Grundlage für einen Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten nach § 56 f. Abs. 1 Nr. 1 StGB sein.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten ( § 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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