2 Ws 643/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-06, 2 Ws 643/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-12-06, 2 Ws 643/07
2 Ws 643/07Obergericht06.12.2007
Regest
Ein vor dem Ermittlungsrichter bei der Verkündung des Haftbefehls abgegebenes glaubhaftes Geständnis kann ausreichende Grundlage für einen Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten nach § 56 f. Abs. 1 Nr. 1 StGB sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 643/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-06
Aktenzeichen: 2 Ws 643/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1206.2WS643.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Ein vor dem Ermittlungsrichter bei der Verkündung des Haftbefehls abgegebenes glaubhaftes Geständnis kann ausreichende Grundlage für einen Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten nach § 56 f. Abs. 1 Nr. 1 StGB sein.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten ( § 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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