13 U 154/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-05, 13 U 154/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-12-05, 13 U 154/07
13 U 154/07Obergericht05.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 154/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-05
Aktenzeichen: 13 U 154/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1205.13U154.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. September 2007 im schriftlichen Verfahren ergangene Teil-Versäumnisurteil und Schlussurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 271/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 24.447,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 24.031,66 € seit dem 30.01.2007 zu zahlen.
Die Beklagten haben auch die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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