2 Ws 626/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-11-26, 2 Ws 626/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-11-26, 2 Ws 626/07
2 Ws 626/07Obergericht26.11.2007
Regest
Gründe des Vertrauensschutzes können gegen die Nachholung einer nach Rechtsmittelrücknahme zunächst unterbliebenen Kostenentscheidung sprechen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 626/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-26
Aktenzeichen: 2 Ws 626/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1126.2WS626.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Gründe des Vertrauensschutzes können gegen die Nachholung einer nach Rechtsmittelrücknahme zunächst unterbliebenen Kostenentscheidung sprechen.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Kosten des Berufungsverfahrens von der Staatskasse zu tragen sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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