Oberlandesgericht Köln, 2007-11-07, 27 UF 72/07

27 UF 72/07Obergericht07.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 72/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-07

Aktenzeichen: 27 UF 72/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1107.27UF72.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 22. Februar 2007 (11 F 177/06 und 11 F 437/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die elterliche Sorge insgesamt einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden betroffenen Kinder N T (geboren: 18. Februar 1999) und O T (geboren: 10. Juli 2001), wird auf das Jugendamt der Stadt L als Vormund übertragen.

Begleitete Umgangskontakte der Beschwerdeführerin mit den beiden betroffenen Kindern N T und O T 14-tägig jeweils für vier Stunden, die unter Einschaltung des Kinderschutzbundes L durchzuführen sind, werden gerichtlich angeordnet.

Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Be-schwerdeführerin und der Beschwerdegegner je zur Hälfte; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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