Oberlandesgericht Köln, 2007-11-06, 9 U 31/07

9 U 31/07Obergericht06.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 31/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-06

Aktenzeichen: 9 U 31/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1106.9U31.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.12. 2006 - 10 O 144/06 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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