9 U 144/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-11-06, 9 U 144/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 144/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-06
Aktenzeichen: 9 U 144/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1106.9U144.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen wird das am 05.04.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 567/01 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 1.750.929,61 EUR sowie 1.100.000,00 US-$ in US-$ zuzüglich jeweils Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.