Oberlandesgericht Köln, 2007-10-31, 6 U 82/07

6 U 82/07Obergericht31.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 82/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-31

Aktenzeichen: 6 U 82/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1031.6U82.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.03.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung 50.000 €, hinsichtlich der Auskunftsverurteilung 2.500 € sowie der Freistellungsverpflichtung 1.200 € und hinsichtlich der Kostenerstattung 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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