Oberlandesgericht Köln, 2007-10-25, 18 U 164/06

18 U 164/06Obergericht25.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 164/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-25

Aktenzeichen: 18 U 164/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1025.18U164.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.08.2006 – 22 O 395/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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