Oberlandesgericht Köln, 2007-05-22, 9 U 30/06

9 U 30/06Obergericht22.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-22

Aktenzeichen: 9 U 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0522.9U30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Januar 2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 538/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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