Oberlandesgericht Köln, 2007-05-22, 8 W 10/07

8 W 10/07Obergericht22.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 W 10/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-22

Aktenzeichen: 8 W 10/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0522.8W10.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11.12.2006 - 8 O 392/06 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 22.01.2007 aufgehoben.

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Senats an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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