19 W 21/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-15, 19 W 21/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 21/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 19 W 21/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0515.19W21.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Das Verfahren wird auf den Senat übertragen.
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.3.2007 (9 O 483/06) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.4.2007 (9 O 483/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für zulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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