Oberlandesgericht Köln, 2007-05-15, 19 W 21/07

19 W 21/07Obergericht15.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 21/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-15

Aktenzeichen: 19 W 21/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0515.19W21.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Das Verfahren wird auf den Senat übertragen.

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.3.2007 (9 O 483/06) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.4.2007 (9 O 483/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

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