2 Ws 233/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-11, 2 Ws 233/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-05-11, 2 Ws 233/07
2 Ws 233/07Obergericht11.05.2007
Regest
Haftzeiten eines Freigängers sind in die Fahrverbotsfrist des § 44 Abs. 4 S. 2 StGB nicht einzurechnen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 233/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-11
Aktenzeichen: 2 Ws 233/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0511.2WS233.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StGB § 44 Abs. 4 S. 2 StGB
Leitsätze
Haftzeiten eines Freigängers sind in die Fahrverbotsfrist des § 44 Abs. 4 S. 2 StGB nicht einzurechnen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten ( § 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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