Oberlandesgericht Köln, 2007-05-11, 2 Ws 233/07

2 Ws 233/07Obergericht11.05.2007

Regest

Haftzeiten eines Freigängers sind in die Fahrverbotsfrist des § 44 Abs. 4 S. 2 StGB nicht einzurechnen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 233/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-11

Aktenzeichen: 2 Ws 233/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0511.2WS233.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StGB § 44 Abs. 4 S. 2 StGB

Leitsätze

Haftzeiten eines Freigängers sind in die Fahrverbotsfrist des § 44 Abs. 4 S. 2 StGB nicht einzurechnen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten ( § 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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