2 VA (Not) 2/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-07, 2 VA (Not) 2/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-05-07, 2 VA (Not) 2/07
2 VA (Not) 2/07Obergericht07.05.2007
Regest
Nr. 3200 ff. des Vergütungsverzeichnisses zum RVG gelten auch für die Beschwerdeverfahren in Notarsachen vor dem Bundesgerichtshof
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 VA (Not) 2/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-07
Aktenzeichen: 2 VA (Not) 2/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0507.2VA.NOT2.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat (Senat für Notarsachen)
Normen: BNotO § 111; RVG Nr. 3200
Leitsätze
Nr. 3200 ff. des Vergütungsverzeichnisses zum RVG gelten auch für die Beschwerdeverfahren in Notarsachen vor dem Bundesgerichtshof
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Rechtsanwalt N. M. W. wird beigeladen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Antragsgegners und des weiteren Beteiligten.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000 € festgesetzt.
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