16 Wx 68/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-07, 16 Wx 68/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-05-07, 16 Wx 68/07
16 Wx 68/07Obergericht07.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 68/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-07
Aktenzeichen: 16 Wx 68/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0507.16WX68.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27.02.2007 – 4 T 286/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Stadt L hat dem Betroffenen die ihm in erster und zweiter Instanz
entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Des weiteren trägt die Stadt L die dem Betroffenen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten .
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