81 Ss 39/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-04-20, 81 Ss 39/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-04-20, 81 Ss 39/07
81 Ss 39/07Obergericht20.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 39/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-20
Aktenzeichen: 81 Ss 39/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0420.81SS39.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung in sieben Fällen entfällt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.