Oberlandesgericht Köln, 2007-03-30, 81 Ss 38/07

81 Ss 38/07Obergericht30.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 38/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-30

Aktenzeichen: 81 Ss 38/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0330.81SS38.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

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