Oberlandesgericht Köln, 2007-03-30, 6 U 182/06

6 U 182/06Obergericht30.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 182/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-30

Aktenzeichen: 6 U 182/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0330.6U182.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.08.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 50/05 - wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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