Oberlandesgericht Köln, 2007-03-29, 18 U 71/06

18 U 71/06Obergericht29.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 71/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-29

Aktenzeichen: 18 U 71/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0329.18U71.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.03.2006

(11 O 50/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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