2 U 37/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-28, 2 U 37/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 37/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-28
Aktenzeichen: 2 U 37/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0328.2U37.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Februar 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 4 O 433/04 – teilweise geändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.412,30 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen der Beklagte i. H. v. 59 % und der Kläger i. H. v. 41 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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