Oberlandesgericht Köln, 2007-03-27, 27 WF 208/06

27 WF 208/06Obergericht27.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 208/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-27

Aktenzeichen: 27 WF 208/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0327.27WF208.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragsgegners und seines Verfahrensbevollmächtigten vom 20. Juli 2006 wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegburg vom 21. Juni 2006 (30 F 405/03) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert für das Verfahren in erster Instanz wird wie folgt festgesetzt:

  • für die Ehescheidung : 6.498,00 Euro

  • für den Versorgungsausgleich: 500,00 Euro

  • für die Folgesache Sorgerecht: 750,00 Euro

  • für den Vergleich: 14.271,00 Euro

  • für das einstweilige Anordnungs-

verfahren betr. Sorgerecht 500,00 Euro

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG n. F. .

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