5 W 87/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-13, 5 W 87/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 87/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-13
Aktenzeichen: 5 W 87/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0313.5W87.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Erinnerung der Antragsgegner wird der Beschluss vom 10.11.2006, mit dem der Kostenfestsetzungsantrag zurückgewiesen wurde, aufgehoben. Der Rechtspfleger wird angewiesen, über den Kostenfestsetzungsantrag der Antragsgegner vom 22.8.2006 nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe erneut zu befinden.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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