Oberlandesgericht Köln, 2007-03-06, 3 U 188/06

3 U 188/06Obergericht06.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 188/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-06

Aktenzeichen: 3 U 188/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0306.3U188.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 6.10.2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 171/06 - durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO).

Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Sie mag innerhalb der Frist auch mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.

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