Oberlandesgericht Köln, 2007-03-02, 83 Ss 22/07

83 Ss 22/07Obergericht02.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 83 Ss 22/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-02

Aktenzeichen: 83 Ss 22/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0302.83SS22.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu gehörigen Feststellungen aufgehoben.

In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gummersbach zurückverwiesen.

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