19 U 180/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-02, 19 U 180/06
Oberlandesgericht Köln, 2007-03-02, 19 U 180/06
19 U 180/06Obergericht02.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 180/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-02
Aktenzeichen: 19 U 180/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0302.19U180.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 28.06.2006 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 271/05 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.975,50 € Zug um Zug gegen Rückgabe des in der Wohnung der Klägerin zu 1) S-Straße 15, ##### L, befindlichen Schlafzimmers „Überbauschlafzimmer Lorene Kirschbaumfurnier, bestehend aus einem Grundanbauschrank D2262K, einem Anbauschrank D2226K, einem Anbauschrank D2126H, einer Abschlussleiste 0328 rechts, einem Grundanbauschrank D2262K, einem Eckanbauschrank D20029K, einer Anbau-Bettbrücke 9222, einer Abschlussleiste 0375 rechts, einem Komfortbett 3768 200 x 200 cm, einer Spiegeltür auf Eckschrank, einer Kaltschaummatratze exquisit 100 x 200 cm“ zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, zugunsten der Kläger an die Rechtsanwälte T U & Partner GbR vorgerichtliche Kosten in Höhe von 371,20 € zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger 20 % und die Beklagte 80 %. Die Kosten der Berufung werden den Klägern zu 10 % und der Beklagten zu 90 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.