Oberlandesgericht Köln, 2007-03-01, 18 U 22/06

18 U 22/06Obergericht01.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 22/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-01

Aktenzeichen: 18 U 22/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0301.18U22.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13.01.2006 verkündete Urteil

der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 89 O 23/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % der vollstreckten Summe abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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