Oberlandesgericht Köln, 2007-02-02, 2 Ws 51/07

2 Ws 51/07Obergericht02.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 51/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-02

Aktenzeichen: 2 Ws 51/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0202.2WS51.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:

Die Bestellung von Rechtsanwältin D. zur Pflichtverteidigerin wird aufgehoben.

Rechtsanwalt Dr. H. wird zum Pflichtverteidiger der Angeklagten bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin entstandenen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

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