2 Ws 51/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-02-02, 2 Ws 51/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 51/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-02
Aktenzeichen: 2 Ws 51/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0202.2WS51.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:
Die Bestellung von Rechtsanwältin D. zur Pflichtverteidigerin wird aufgehoben.
Rechtsanwalt Dr. H. wird zum Pflichtverteidiger der Angeklagten bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin entstandenen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.
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