5 U 85/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-29, 5 U 85/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 85/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-29
Aktenzeichen: 5 U 85/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0129.5U85.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.03.2006 – 25 O 550/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2003 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle materiellen sowie alle zukünftig ihr noch entstehenden immateriellen Schäden aus der Behandlung im März 2002 zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 13/23, die Klägerin trägt 10/23.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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