Oberlandesgericht Köln, 2007-01-19, 4 UF 225/06

4 UF 225/06Obergericht19.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 225/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-19

Aktenzeichen: 4 UF 225/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0119.4UF225.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 28.08.2006 zum Ausspruch über den Versorgungsausgleich teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Vom Versicherungskonto Nr. ###1 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden auf das Versicherungskonto Nr. ###2 des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften von monatlich 261,18 €, bezogen auf den 30.11.2005, übertragen.

Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

II.

Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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