4 UF 225/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-19, 4 UF 225/06
Oberlandesgericht Köln, 2007-01-19, 4 UF 225/06
4 UF 225/06Obergericht19.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 225/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-19
Aktenzeichen: 4 UF 225/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0119.4UF225.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 28.08.2006 zum Ausspruch über den Versorgungsausgleich teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Vom Versicherungskonto Nr. ###1 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden auf das Versicherungskonto Nr. ###2 des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften von monatlich 261,18 €, bezogen auf den 30.11.2005, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
II.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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