6 W 1/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-16, 6 W 1/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 1/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-16
Aktenzeichen: 6 W 1/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0116.6W1.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 91a, 93, 138 Abs. 4; UWG § 4 Nr. 9 a
Tenor
1.) Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 87/06 – vom 27. 10. 2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.