19 U 154/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-12, 19 U 154/06
Oberlandesgericht Köln, 2007-01-12, 19 U 154/06
19 U 154/06Obergericht12.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 154/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-12
Aktenzeichen: 19 U 154/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0112.19U154.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.7.2006 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 83 O 269/05 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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