19 U 128/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-12, 19 U 128/06
Oberlandesgericht Köln, 2007-01-12, 19 U 128/06
19 U 128/06Obergericht12.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 128/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-12
Aktenzeichen: 19 U 128/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0112.19U128.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.06.2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 269/02 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages anwenden, wenn nicht der Kläger und die Widerbeklagten zu 2) bis 4) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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